Lass es richtig knallen!
Aber nur mit geprüftem Feuerwerk
Im Dezember beschäftigten sich die Schüler und Schülerinnen der 6a mit dem spannenden Thema „Pyrotechnik“. Dazu holte die Klasse bei der Ausstellung der Bundespolizei in der Schule Informationen über die Gefahren und den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern ein und fand folgendes heraus:
Feuerwerkskörper werden nach ihrem Verwendungszweck und dem Grad der Gefährlichkeit in die Kategorien F1 – F4 eingeteilt.
· Kategorie F1:
o Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk
o Erwerb im Ausland und Einfuhr ganzjährig erlaubt
o Mindestalter 12 Jahre
· Kategorie F2:
o Silvesterfeuerwerk, Böller, Raketen
o Erwerb im Ausland und Einfuhr ganzjährig erlaubt
o Erwerb in Deutschland vom 28. – 31.12 erlaubt
o Mindestalter 18 Jahre
o Das Abbrennen im Freien ohne Gefahr für Andere ist nur vom 31.12 – 01.01 oder mit besonderer Genehmigung gestattet
· Kategorie F3:
o Eine besondere Erlaubnis ist für jeglichen Umgang und die Einfuhr erforderlich
Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind gefährlich und können zu lebenslangen Verletzungen führen, wie:
· Verbrennungen
· Verlust von Gliedmaßen
· Verätzen der Augen, Haut und Atemwege
· Atemnot, Lungenschäden
· Knalltraumen, Tinnitus
Der Besitz und die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland verboten.
Dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft bzw. mit einer Geldbuße belegt werden.
Woran erkenne ich legale Feuerwerkskörper?
Legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein aufwändiges Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle.